Über uns

Aller Anfang ist schwer! Der Weg hierher war nicht immer einfach für uns. Aber wir würden um keinen Preis der Welt etwas daran ändern. Unsere Erfahrungen haben uns zu dem gemacht, was wir heute sind - und wir haben aus unseren Fehlern gelernt. Davon können Sie heute profitieren.

Zur Darstellung unserer geschichtlichen Entwicklung sind wir auf Ihr Insiderwissen neugierig. Wer von den ehemaligen und derzeitigen (langjährigen) Vereinsmitgliedern  kann uns Material zur Veröffentlichung leihweise zur Verfügung stellen? Wir sind auch über jeden noch so kleinen Hinweis aus der Bevölkerung (aus Döllnitz und Umgebung) dankbar.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Vielen Dank im Voraus!
Der Vorstand

·         Grundinformationen in Stichpunkten

Kleingärtnerverein Döllnitz e.V.
- im Jahre 1932 gegründet, eingetragen beim Amtsgericht Stendal unter der Nummer 46718
- 48 Mitglieder bei Gründung             
- 168 Gärten insgesamt, 1 Vereinsgebäude, 1 Festwiese und Parkplätze
- eigene Brauchwasserversorgung
- Elektroenergieversorgung mit Zwischenzähler pro Garten, Solaranlagen als Inselanlagen möglich
-  Erstellung und Verwendung unseres KI-generierten Wappens im Jahre 2025

                                                                   

·         Zweck des Vereins

Der Kleingärtnerverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
 Zwecke zur Förderung des Kleingartenwesens im Sinne des Abschnitts 

„Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

Der Verein übernimmt die Verwaltung der Kleingartenanlage und die Weiterverpachtung von Einzelparzellen zur kleingärtnerischen Nutzung an die Mitglieder des Vereins nach Maßgabe des Bundeskleingartengesetzes, auf der Grundlage des geschlossenen Zwischenpachtvertrages, der Verwaltungsvollmacht und der Rahmengartenordnung des Kreisverbandes.
 
 

Dem Zweck des Kleingärtnervereins sollen vor allem dienen:

a) die Anlegung, Gestaltung und Erhaltung der Kleingartenanlage als Teil des öffentlichen Grüns, die der Allgemeinheit zugänglich ist;


 b) die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes;


 c) die Erziehung der Jugend zur Naturverbundenheit;


 d) die fachliche Beratung und Betreuung der Mitglieder;


 e) die Eigenversorgung der Mitglieder und Ihrer Familien mit gärtnerischen
     Produkten.
 
 

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. 

Die Mitglieder werden ehrenamtlich tätig und erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
 
 

Der Verein hat die Aufgabe, für eine ordnungsgemäße, kleingärtnerische Gestaltung und Nutzung der Anlage und der Gärten auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes, der Vereinssatzung und der Rahmengartenordnung Sorge zu tragen, seine Mitglieder zur ordnungsgemäßen kleingärtnerischen Nutzung des Gartens anzuhalten und dafür zu sorgen, dass Zuwiderhandlungen abgestellt werden.

 

Der Verein organisiert den Schutz der Vereinsmitglieder durch Abschluss von Versicherungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen des Kreisverbandes.